Was unverheiratete Paare beim Hauskauf beachten müssen

Entscheiden sich unverheiratete Paare, gemeinsam ein Haus zu kaufen, werden schnell jede Menge Fragen laut. Wer soll im Grundbuch stehen? Wer bringt wie viel Geld ein? Und falls wir uns mal scheiden lassen: Wer bekommt das Haus?

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Die Zeiten, in denen vor dem Hauskauf noch der Gang zum Traualtar stand, haben sich geändert. Heute stehen oftmals keine offizielle Verbindung und kein Trauschein mehr hinter einem Liebesglück. Schließlich wird ein Bund fürs Leben im Herzen geschlossen und nicht auf Papier. Doch sollten unverheiratete Paare beim Erwerb einer gemeinsamen Immobilie einiges beachten.

Wer soll im Grundbuch stehen?

Insbesondere für Paare, die nicht den Bund der Ehe eingegangen sind, ist es entscheidend, dass beide Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Der Grund dafür ist einfach: Ohne einen unterschriebenen Kaufvertrag ist man offiziell kein Eigentümer, unabhängig davon, wie viel persönliche Ersparnisse man in die Immobilie investiert hat.

Was sollte man im Grundbuch festschreiben?

Gerade, wenn die Immobilienfinanzierung nicht auf gleicher Höhe erfolgt sein sollte oder ein Partner deutlich mehr Eigenkapital eingebracht hat, sollte man dies im Grundbuch festhalten. Auf diese Weise wird klar dokumentiert, welcher Partner am Ende des Tages mit welchem Anteil Eigentümer der Immobilie ist.

Hypothek und Verbleib in der Immobilie durch einen Notar regeln

Das Thema Hypothek gehört in fachkundige Hände. Mit Hilfe eines Notars wird frühzeitig per Vertrag festgezurrt, wer die monatliche Darlehenstilgung fortan übernimmt. Auch gilt es zu regeln, wer für welchen Zeitraum in der Immobilie verbleiben darf. Wer hier vorausschauend handelt, erspart sich später womöglich einen nervenraubenden Rosenkrieg. Sollten Sie bei der Suche nach einem kompetenten Notar Hilfe brauchen, steht Ihnen Ihr Makler des Vertrauens jederzeit gern zur Seite.

Partnerschaftsvertrag

Ein Partnerschaftsvertrag ist eine gute Idee. Jeder Fachanwalt oder Notar kann Sie hier kompetent unterstützen. Besonders zu empfehlen ist solch ein Vertrag, wenn Grund und Boden nicht auf Ihren Namen laufen: Denn nach deutschem Recht gehört dem Eigentümer stets die darauf befindliche Immobilie. Kann sich ein Paar überhaupt nicht einigen, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung. Hierbei werden Immobilien jedoch nur selten zu einem marktgerechten Preis versteigert und gehen deutlich unter Wert über den Ladentisch.

Testament

Verstirbt einer der beiden Partner, so hat der Verbliebene erst einmal keinerlei Anspruch auf dessen Nachlass. Es greift die gesetzliche Erbfolge. Lebenspartner können unter Umständen leer ausgehen. Daher ist ein vom Notar beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag wichtig. Hier kann der Erblasser festlegen, was mit der Immobilie im Fall seines Ablebens geschehen soll.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung beim Immobilienkauf benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E.

 

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Janine Braun

Immobilienberatung / Assistenz der Geschäftsführung

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