Mythos Makler: was kann er, was darf er? Teil 2

Vorurteile gegenüber Maklern gibt es einige. Aber treffen sie tatsächlich zu? In der Regel geht es darum, was ein Makler tun darf und was er tun kann. Lesen Sie hier, was an den Maklermythen wirklich dran ist.

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Mythos 4: Makler sind oft keine zertifizierten Sachverständige für die Wertermittlung, weshalb häufig ein kostenpflichtiges Wertgutachten für den Immobilienverkauf vonnöten ist.

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Bei einem gewöhnlichen Immobilienverkauf ist kein Wertgutachten eines Sachverständigen nötig. Wichtiger ist bei der Preisfindung dagegen, eine fundierte Kenntnis des lokalen Immobilienmarktes. Diese haben lokale Qualitätsmakler. Sie berücksichtigen aktuelle Konkurrenzangebote, die von der Nachfragesituation und von Vergleichstransaktionen beeinflusst werden. Flankiert wird die Wertermittlung des Maklers von einem Gutachten, dass die finanzierende Bank durchführt.

Das Gutachten eines Sachverständigen ist dagegen notwendig, wenn ein Streit um eine Immobilie vor Gericht landet und es nicht um die Vorbereitung des Immobilienverkaufs geht. Wertgutachten, die vor Gericht Bestand haben müssen, unterliegen strengeren Normen und beziehen aktuelle praxisrelevante Umstände an den Immobilienmärkten nicht mit ein.

Mythos 5: Maklerverträge können riskant sein. Es gibt unterschiedliche Modelle: einfacher Maklerauftrag, Alleinauftrag und qualifizierter Alleinauftrag. Wenn es unklare Kündigungs- oder Laufzeitregeln gibt oder sich der Vertrag ungewollt automatisch verlängert, drohen Schadensersatzpflichten für den Auftraggeber (Verkäufer oder Käufer).

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Schadensersatzpflichten drohen Käufern und Verkäufern grundsätzlich nur beim qualifizierten Alleinauftrag. Dieses Vertragsmodell wird jedoch nur selten genutzt. Im Übrigen gehen Unklarheiten im Vertrag stets zu Lasten des Maklers. Lokale Qualitätsmakler arbeiten mit Vertragsvorlagen, die den Anforderungen des Verbraucherschutzes gerecht werden und die aktuell geltenden Gesetze erfüllen. Darüber hinaus darf aber auch jeder Vertragspartner Einzelheiten individuell verhandeln.

Mythos 6: Makler übernehmen meist nicht die sichere Übergabe der Immobilie, beispielsweise bei Versicherungs- oder Abrechnungsfragen während des Eigentumsübergangs. Schließlich sind sie dazu auch nicht verpflichtet.

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Makler sind zwar nicht verpflichtet, die Übergabe zu begleiten. Allerdings bieten lokale Qualitätsmakler dies in ihrem Dienstleistungspaket an. Versicherungs- und Abrechnungsfragen dürfen Makler jedoch nicht klären. Diese müssen zwischen den Vertragsparteien direkt geregelt werden.

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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Janine Braun

Immobilienberatung / Assistenz der Geschäftsführung

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